die Rechnung
Forderungsaufstellung 2009 :
“Unsererseits bestehen gegen Sie noch folgende Forderungen:
€ 1.983,88 – gemäß Versäumnisurteil vom 11.09.2008
€ 1.526,23 – Gerichtskosten, Pfändungsgebühren
€ 437,57 – Mahnbescheidsgebühr und Gerichtskosten
- nur auf diese Beträge hat Gladigau einen Titel !
alle weiteren Forderungen sind irrelevant-
und jetzt kommt das beste, mein Guthaben bei Gladigau trotz Kontopfändung !!!!! :
€ 1.282,43 Kaution inkl. Zinsen
€ 325,64 Guthaben HK 2007/2008
rechnet mal nach.
also Er forderte und klagte
1.983,88 ein obwohl er 1.282,43 + 325,64 von uns hatte.
und hier die irrelavanten Forderungen von Gladigau
€ 1.962,55 Miete 08-10/2008 - IRRELEVANT weil
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zum 25.06.2008
Meldebestätigung von uns 01.08.2008 neue Wohnung
und (!!) Wohnung wurde erst NACH den Mängelbeseitigungsarbeiten
weitervermietet. Mängel die der Mieter ( ich) jahrelang anprangerte .
€ 1278,16 Malerkosten - IRRELEVANT weil die Mängelbeseitigungsarbeiten so umffangreich
waren das Wändestreichen vor den Mängelbeseitigungsarbeiten sinnlos gewesen wären.
also
1.962,55 + 1278,16 sind Beträge die Gladigau nicht einklagen kann, weil Mängelbeseitigungsarbeiten
im November 2008 vorgenommen wurden.
Eben jene Mängel welche vom Mieter schriftlich jahrelang angemahnt wurden.
Hier eine Rechnung aus dem Jahr 2010
das Guthaben ist gestiegen und die Forderung ist ohne Berücksichtigung
auf bereits vom belasteten Konto abgezogene Summen geschrieben.
[...] die Rechnung [...]